Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Gemüsebau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bestehende Zulassung von ITCAN SL 270 (Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid als Kalium-Salz 360) um zwei Anwendungsgebiete erweitert hat. Dabei handelt es sich um die Anwendung zur Keimhemmung von Schalotte und Knoblauch.
ITCAN SL 270 darf ab sofort als Ganzpflanzenbehandlung in Normalanlagen des Gemüsebaus von Schalotte und Knoblauch gespritzt werden. Davon ausgenommen ist Pflanzgut der genannten Kulturen. Die Anwendung darf im Entwicklungsbereich der jeweiligen Kultur zwischen BBCH-Stadium 47 bis BBCH 48 erfolgen. Der Anwendungszeitpunkt wurde für den Zeitraum Anfang Juli bis Ende September festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 8,9 Liter/ha in 500 bis 600 Liter Wasser/ha. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.