Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für AGIL-S
Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop) eine Zulassungserweiterung für den Profianbau erteilt wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
AGIL-S darf damit zur Bekämpfung Einjähriger einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges
Rispengras, Gemeine Quecke) wie folgt gespritzt werden:
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.