Pflanzenschutzmittel – Zulassungsende für den Wirkstoff Glyphosat angepasst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.12.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2024.
Hintergrund: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat erneuert. Der Wirkstoff ist bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt.
Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, die auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt worden sind, bedeutet dies, dass:
- das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2024 festsetzt, sofern die Zulassung derzeit bis zum 15. Dezember 2023 gültig ist. Je nach Einzelfall ist die gesetzliche Grundlage hierfür Art. 43 Abs. 6 oder Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
- die Zulassungsinhabenden Firmen innerhalb von drei Monaten (ab Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung) einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen können, sofern sie die Pflanzenschutzmittel auch künftig in Verkehr bringen möchten.
Hinweis: Die Entscheidungen über Verlängerungen werden zeitnah auf der Internetseite „Verlängerungen von Zulassungen“ bekanntgegeben. Die Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel wird einmal im Monat aktualisiert. Spätestens im Januar 2024 werden dort die aktualisierten Zulassungsenden für alle glyphosathaltigen Mittel abgebildet sein.