Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Zulassungserweiterung für den Spargelanbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassungsverlängerung von Pflanzenschutzmitteln mitgeteilt und nach Artikel 51 eine Zulassungserweiterung ausgesprochen.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das BVL hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Atlantis OD | Iodosulfuron+Mesosulfuron | 31.03.2020 |
Arigo | Rimsulfuron+Nicosulfuron+Mesotrione | 31.12.2020 |
TEMSA SC u.a. | Mesotrione | 31.12.2020 |
Zulassungserweiterung nach Artikel 51
Lontrel 720 SG (Wirkstoff: Clopyralid) ist zur Bekämpfung der Acker-Kratzdistel in Spargel im Freiland zugelassen.
Das Mittel kann mit 0,167 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha in Junganlagen nach dem Durchstoßen und in Ertragsanlagen nach dem Stechen mit Abschirmung gespritzt werden. Maximal ist eine Anwendung zulässig. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt. Damit ist die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.