Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Zulassungserweiterung für den Beerenobstanbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassungsverlängerung von Pflanzenschutzmitteln mitgeteilt und nach Artikel 51 eine Zulassungserweiterung ausgesprochen.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das BVL hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Kideka | Mesotrione | 31.05.2020 |
Raikiri u.a. | Mesotrione | 31.05.2020 |
Simba 100 SC | Mesotrione | 31.05.2020 |
Zusätzliches Anwendungsgebiet nach Artikel 51
Select 240 EC (Wirkstoff: Clethodim) kann jetzt zusätzlich gegen Einjähriges Rispengras in johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeere und Brombeere mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha in Mischung mit 1 Liter/ha Actirob B vor der Blüte bzw. nach der Ernte gespritzt werden.
In der jeweiligen Kultur bzw. je Jahr kann maximal eine Behandlung durchgeführt werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, gilt die Anwendungsbestimmung NT108.