Pflanzenschutzmittel – Zulassung und Verlängerung einer bestehenden Zulassung im Blick
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.10.2023
Die Firma Syngenta Agro GmbH teilt heute mit, dass BVL die Zulassung für das Drahtwurm-Insektizid KARATE 0.4GR und die Zulassungsverlängerung für das Gräserherbizid LEOPARD erteilt hat.
Produkt | Anwendungsnummer | Zulassung bis |
KARATE 0.4 GR (Wirkstoff: Lambda-Cyhalotrin) | 044660-00/01-004008986-60 | 31. März 2025 |
LEOPARD (Wirkstoff: Quizalofop-P-ethyl) | 00A391-00 | 30. November 2026 |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Die Zulassung von KARATE 0.4 GR ist eine komfortable Lösung um den Mais und die Kartoffeln Befallsmindert vor Drahtwurmbefall zu schützen.
Das Produktprofil von LEOPARD sowie die aktuell geltenden Anwendungsbestimmungen wurden im Rahmen der Zulassungsverlängerung nicht verändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.