Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff Metiram widerrufen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zulassungsnummer |
Polyram WG | 033986-00 |
Gemüse-Pilzfrei Polyram WG | 033986-62 |
COMPO Pilz-frei Polyram WG | 033986-63 |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.