Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von VERSILUS
![Krautfäule an Kartoffeln; Foto 1 Linda Heß, LTZ Augustenberg Krautfäule an Kartoffeln Foto 1 Linda Heß LTZ Augustenberg](/isip/servlet/resource/blob/358354/7f00316a37ac4a8f277b021411ce5a8f/krautfaeule-an-kartoffeln-foto-1-linda-hess-ltz-augustenberg-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 13. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels VERSILUS (Zul.-Nr. 008857-00/00) mit dem Wirkstoff Benthiavalicarb.
Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und dem Pflanzenschutzgesetz.
Achtung: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.