Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Texio
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Mai 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Texio (Zul.-Nr. 00A305-00) mit dem Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 713 (vormals B. subtilis) auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.
Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Achtung: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.