Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von SYNERGY GENERICS METAMITRON
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Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Januar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SYNERGY GENERICS METAMITRON (Zul.-Nr. 00A235-00) mit dem Wirkstoff Metamitron widerrufen. Der Widerruf war aufgrund des Verdachts auf das Inverkehrbringen einer wesentlich abweichenden Zusammensetzung notwendig.
Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen:
- MTM700 (Zul.-Nr.: 00A235-60)
- RUTRON (Zul.-Nr.: 00A235-61)
- M-tron (Zul.-Nr.: 00A235-62)
Da der Widerruf von Amts wegen erfolgte, gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.