Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.08.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 4. August 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat (Zul.-Nr.: 035633-00) mit dem Wirkstoff Acetamiprid von Amts wegen widerrufen. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen!
Hintergrund - In Folge der durch Verordnung (EU) 2022/692 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Acetamiprid wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst.
Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet!