Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.01.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () widerruft zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde. Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zulassungsnummer |
Dual Gold | 024587-00 |
EFICA 960 EC | 024587-60 |
Innoprotect Dual Gold | 024587-61 |
Gardo Gold | 024613-00 |
Primagram Gold | 024613-60 |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/20 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.