Pflanzenschutzmittel – Wasserschutzgebietsauflage erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.12.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die S-Metolachlor haltigen Maisherbizide Gardo Gold und Dual Gold eine Anwendungsbestimmung zur Wasserschutzgebietsauflage NG300 erteilt. Die Firma Syngenta Agro GmbH berichtet heute den exakten Wortlaut dazu.
NG300: In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung des Mittels verboten.
Achtung: Damit ist der Einsatz dieser Produkte in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ab sofort verboten.
Die bekannte Anwendungsbestimmung NG301-1 wird damit automatisch erfasst und schließt die entsprechend betroffenen Gebiete mit ein.
NG301-1: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese Anwendungsbestimmungen in Ihrer weiteren Planung und Beratung. Vor Beginn der neuen Anbausaison wird die Firma Syngenta diese Auflage in gewohnter Manier über deren gesamten Kommunikationskanäle und Beratungsinstrumente veröffentlichen. Eine Nach-/Umetikettierung ist nicht geplant.