Pflanzenschutzmittel – Verkürzte Aufbrauchfrist bei Clofentezin
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.11.2023
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Clofentezin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern (Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456).
Apollo 50 SC (Zulassungsnummer 008861-00) ist in Deutschland das einzige noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clofentezin. Seine Zulassung endet am 31. Dezember 2023 regulär durch Zeitablauf.
Für dieses Mittel gilt eine reguläre Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2024 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 11. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456.
Achtung: Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.