Pflanzenschutzmittel – Veriphos jetzt mit Einschränkung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.11.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 30. Oktober 2024 die Zulassung der Anwendung 027207-00/03-004 des Pflanzenschutzmittels Veriphos mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat von Heidelbeer-Arten auf Heidelbeeren eingeschränkt. Die Anwendung ist damit nur noch in Heidelbeeren zulässig.
Die Einschränkung der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterung: LBG-01F34 (Zul.-Nr.: 027207-60)
Hintergrund - Die zuvor zugelassene Anwendung 027207-00/03-004 an Heidelbeer-Arten umfasste folgende Kulturen:
- Heidelbeere
- Preiselbeere/Großfrüchtige Moosbeere
- Cranberry
Da eine Überschreitung des derzeit geltenden Rückstandshöchstgehaltes in Preiselbeeren von 2 mg/kg nicht ausgeschlossen werden kann, wurde das Anwendungsgebiet 027207-00/03-004 auf Heidelbeeren beschränkt.
Hinweis: Für die Kulturen Preiselbeere und Cranberry könnte in Zukunft die Anwendung wieder zugelassen werden, sofern ein ausreichend hoher Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wurde.