Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf des Mittels Infinito hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.04.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 12. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zul.-Nr.: 025876-00) mit dem Wirkstoff Fluopicolide für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur |
025876-00/00-003 | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) | Kartoffel |
025876-00/00-007 | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini |
025876-00/00-009 | Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) | Tomate |
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:
- Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito (Zul.-Nr.: 025876-60)
- Phyto Gemüse-Pilzfrei (Zul.-Nr.: 025876-61)
Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels!
Hintergrund: In Folge der durch Verordnung (EU) 2022/692 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Fluopicolide wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet!