Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von Flint
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.08.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint (Zul.-Nr.: 024657-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Freiland widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig.
Schadorganismus | Kultur | Anwendungsnummer |
Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Pilzliche Blattfleckenerreger | Blattkohle | 024657-00/15-001 |
Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Für diese gelten eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025.
Achtung: Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund - Die Zulassung des Mittels Flint, Zul.-Nr.: 024657-00, ist zum 30. Juni 2024 abgelaufen. Es besteht eine erneute Zulassung mit der Zul.-Nr.: 044657-00.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1342 wurde die Verordnung (EG) Nr. 369/2005 u.a. hinsichtlich des Höchstgehalts von Trifloxystrobin angepasst. Der vorläufige Rückstandshöchstgehalt für Trifloxystrobin in Blattkohlen von 3 mg/kg, der auf den Rückstandsdaten zur Anwendung 0246557-00/15-001 basierte, wurde von der EFSA nicht bestätigt. Die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte für Trifloxystrobin in Blattkohlen kann somit für Anwendung 0246557-00/15-001 nicht sichergestellt werden.