Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich be-ruflicher Anwendungen von NEU 1165 M
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 27. September 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat hinsichtlich der unten aufgeführten beruflichen Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind damit nicht mehr zulässig.
Schadorganismus | Kultur | Anwendungsnummer |
Nacktschnecken | Gemüsekulturen | 025956-00/00-007, |
Nacktschnecken | Zierpflanzen | 025956-00/00-009, |
Nacktschnecken | Obstkulturen | 025956-00/00-011, |
Nacktschnecken | Ackerbaukulturen | 025956-00/00-013 |
Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgte auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:
- Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60)