Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint mit dem Wirkstoff Trifloxystrobin hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 07.10.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 16. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint (Zulassungsnummer: 024657-00) mit dem Wirkstoff Trifloxystrobin für unten aufgeführte Anwendungen.
Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab 16. Dezember 2022 nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Schadorganismus | Kultur |
Echter Mehltau (Uncinula necator) | Weinrebe |
Phomopsis viticola | Weinrebe |
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) | Weinrebe |
Schorf (Venturia spp.) | Kernobst |
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) | Kernobst |
Pilzliche Lagerfäulen | Kernobst |
Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | Rosen |
Sternrußtau (Diplocarpon rosae) | Rosen |
Hintergrund: In Folge der durch Verordnung (EU) 2021/849 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Trifloxystrobin wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o.g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 01. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet.