Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf bei SCATTO
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 03. September 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SCATTO (Zul.-Nr.: 008485-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung an Borretsch, Rosmarin, Melisse, Lorbeer und Estragon im Gewächshaus von Amts wegen widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig.
Schadorganismus | Kultur | Anwendungsnummer |
Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Wurzelbohrer, Rüsselkäfer | Borretsch, Rosmarin, Melisse, Lorbeer, Estragon | 008485-00/00-055 |
Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:
- DEMETRINA 25 EC (Zul.-Nr.: 008485-60)
- GENOLANE Delta 45 (Zul.-Nr.: 008485-61)
- LAGERLAND Elite 45 (Zul.-Nr.: 008485-62)
Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- GP 008485-00/001 DELTAMEX
Hintergrund - Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Deltamethrin gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) 2024/1342 der Kommission vom 21. Mai 2024 Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen herabgesetzt. Für Borretschsamen (0401120) beträgt der neue Wert 0,01* mg/kg für Rosmarin (0256060), Estragon (0256100) und sonstige frische Kräuter und essbare Blüten (0256990) beträgt der neue Wert 1,5 mg/kg. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten kann dieser Wert nicht eingehalten werden.