Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung von Mais
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.12.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für das Fungizid Korit 420 FS (Wirkstoff: Ziram) eine Notfallzulassung erteilt hat.
Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Saatgutbehandlung in Mais. Der Zulassungszeitraum ist beschränkt auf die Zeit vom 15. Januar 2024 bis zum 13. Mai 2024. Die Anwendung zur Beizung gegen Vogelfraß von Mais-Saatgut - das für die Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche eingesetzt wird - ist damit exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Produktmenge wird auf 1.000 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für ca. 5.715 ha.
Produkt | Schadorganismus, Kultur | Angaben zur sachgerechten Anwendung |
Korit 420 FS | Fasan, Rabenkrähe, Taube in Mais | Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Max. Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung: 1 - für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Saatgutbehandlung Aufwand: 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 l/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand beträgt 175 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha, eine Einheit entspricht 50.000 Korn). Hinweis: Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden. Wartezeit: F |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.