Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Gemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.07.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Dimethofin mit dem Wirkstoff Dimethomorph zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Blumenkohl gegen Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) beschränkt.
Die Zulassung von Dimethofin wird für die Zeit 5. Juli 2019 bis zum 1. November 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf bundesweit 5400 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf ab BBCH 12 der Kultur bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome im Freiland gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen beschränkt. Der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 bis 12 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 1,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Insgesamt dürfen nicht mehr als 3,6 Liter/ha ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.