Pflanzenschutzmittel – Neue Anwendungsbestimmungen für KARATE FORST Flüssig
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.12.2023
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute über künftige Änderungen bei der Zulassung von KARATE FORST Flüssig. Die bestehende Zulassung von KARATE FORST Flüssig (005618-00) wurde im September 2023 bis 30. Juni 2024 verlängert. Da das laufende Wiederzulassungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, mussten auf Basis der aktuellen Bewertung des Anwenderschutzes, Änderungen für die bestehende Zulassung von KARATE FORST Flüssig mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden. Hierzu hat das BVL im November 2023 neue Anwendungsbestimmungen für den Anwenderschutz erlassen.
Damit müssen speziell bei der Polteranwendung nachfolgende Punkte künftig berücksichtigt werden: Die Ausbringung der Spritzbrühe ist immer mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, die Anwendung über Kopf ist nicht zulässig.
- Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf dem Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen.
- Eine Person darf pro Tag maximal 172 m3 Polter mit der Aufwandmenge von 0,2% bzw. maximal 86 m3 Polter mit der Aufwandmenge von 0,4% behandeln.
- Weiterhin ist das Tragen einer FFP2- Halbmaske beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel und bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels erforderlich.
- Bei maschinellem Entrinden von mit KARATE FORST Flüssig behandelten Stämmen unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, sollten geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Tragen von Schutzkleidung).
Das hat auch Folgen für den Handel: Die aktuelle Bestandsware bei Syngenta und die Lagerware beim Handel müssen umetikettiert werden, da die neuen Anwendungsbestimmungen auf den Schutz der menschlichen Gesundheit abzielen und somit unverzüglich umzusetzen sind.