Pflanzenschutzmittel – In Kartoffeln: Keimhemmungsmittel mit Chlorpropham haben keine Zukunft
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.07.2019
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Chlorpropham für Kartoffeln nicht zu erneuern.
Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff, z.B. Gro-Stop Basis, Gro-Stop Fog, Neo-Stop, Neo-Stop Starter und Polder Dust, laufen in Deutschland am 31. Juli 2019 aus. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 08. Oktober 2020. Restmengen sind nach Ende der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig.
Als Folge der Nichtgenehmigung von Chlorpropham werden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt. Deshalb müssen Lagerräume nach der letzten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorpropham sorgfältig gereinigt werden!
Als Alternative steht für Großlager mit Biox-M ein Keimhemmungsmittel auf der Basis von Grüne-Minze-Öl zur Verfügung. Die Anwendung kann mit Elektrofog-Geräten im Heißnebelverfahren vorbeugend oder spätestens zu Beginn der Keimung erfolgen.