Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel für Zako widerrufen
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 26.07.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Juli 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) widerrufen.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Hintergrund: Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm untersuchte das BVL ein Originalgebinde des Pflanzenschutzmittels im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden gravierende stoffliche Abweichungen festgestellt. Das BVL warnte daraufhin vor einer Anwendung des Mittels, da Pflanzenschäden auftreten können.