Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel für Metrone SC widerrufen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () hat am 26. Januar 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Metrone SC (GP-Nr. 008581-00/005) widerrufen.
Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Achtung: Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.