Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen von Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.08.2023
Die Zulassung von CELEST (Wirkstoff: Fludioxonil) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert:
Zur fungiziden Saatgutbehandlung bei Leguminosen (BBCH 00) gegen Fusarium-Arten bei Gelber Lupine, Weißer Lupine und Kichererbse sowie gegen Fusarium-Arten und gegen Ascochyta spec. (Erreger der Brennfleckenkrankheit) bei Dicker Bohne, Erbse, Feuer- bzw. Käferbohne, Speiselinse, Stangenbohne und Buschbohne mit einem Aufwand von 200 ml/dt in maximal 800 ml Wasser/dt.