Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen bestehender Zulassungen nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.11.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Ariane C (Wirkstoffe: Fluroxypyr, Clopyralid, Florasulam) um folgende Anwendungen erweitert: In Rasen zur Erzeugung von Roll-und Fertigrasen darf Ariane C gegen Acker-Kratzdistel und gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter während der Vegetationsperiode einmal mit einem Aufwand 1,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden.
Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT103 zu beachten. Zudem ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt und nach der letzten Behandlung mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2x10 Liter/m² Beregnung bzw. 30 Liter/m² natürlicher Niederschlag).
Die Zulassung von Elatus Era (Wirkstoffe: Benzovindiflupyr, Prothioconazol) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: In Rasen zur Erzeugung von Roll-und Fertigrasen darf Elatus Era gegen Puccinia-Arten und gegen Rotspitzigkeit (Laetisaria fuciformis) einmal im Zeitraum zwischen 15. März und 31. August ab 80% Bodenbedeckungsgrad bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit einem Aufwand 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden.
Achtung: Bei Anwendung ohne verlustmindernde Technik ist ein Abstand von mindestens 15 m zu Oberflächengewässern einzuhalten (NW606). Bei Einsatz von verlustmindernde Technik darf der Abstand zu Oberflächengewässern bei den Abdriftminderungsklassen 50%, 75% und 90% auf 10, 5 und 5 m reduziert werden (NW605-2). Zudem ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt und nach der letzten Behandlung mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2x10 Liter/m² Beregnung bzw. 30 Liter/m² natürlicher Niederschlag).
Das BVL hat die Zulassung von Ratron Gift-Linsen (Wirkstoff: Zinkphosphid) um folgende Anwendungen erweitert: Im Forst bei in Folienlagern liegendem Laub- und Nadelholz dürfen Ratron Gift-Linsen C vorbeugend bei Befallsgefahr gegen Feldmaus, Erdmaus und Rötelmaus ganzjährig angewendet werden.
Achtung: Beim Auslegen in geeigneten Köderstationen dürfen maximal 100 g pro Köderstelle und maximal 2,5 kg/ha in einer Behandlung oder mehreren Teilbehandlungen pro Jahr ausgebracht werden. Beim Streuen unterhalb von Folienlagern dürfen maximal 5 kg/ha in einer Behandlung oder mehreren Teilbehandlungen pro Jahr ausgebracht werden. Außerdem sind besondere Anwendungsbestimmung zum Schutz von Personen sowie von Nichtzielarten zu beachten.
Die Zulassung von BEMYE (Wirkstoff: Clethodim) wurde vom BVL um folgende Anwendungen im Freiland erweitert:
- In Tabak darf BEMYE in den Stadien BBCH 12 bis 19 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.
- In Hanf zur Faser- oder Samengewinnung darf BEMYE in den Stadien BBCH 12 bis 16 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT102-1 zu beachten.
- In Senf-Arten, Mohn und Leindotter darf BEMYE in den Stadien BBCH 10 bis 31 von Anfang Frühjahr bis Ende Sommer nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12 bis 21) einmal mit einem Aufwand von 0,5 Liter/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Achtung: Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT101-1 zu beachten.