Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 im Zierpflanzenbau
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.06.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt Medax Top (Wirkstoff: Mepiquat und Prohexadion) nachfolgende Zulassungserweiterung für die Gewächshausanwendung in den entsprechend genannten Kulturen ausgesprochen:
Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
025620-00/06-001, 025620-00/06-002, 025620-00/06-003, 025620-00/06-004 | Stauchen | Zierpflanzen |
|
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.