Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.09.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Alginure Bio Schutz (Wirkstoffe: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)) folgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurde:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Alginure Bio Schutz darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freiland gegen Schneeschimmel (Monographella nivalis) und Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) in Rasen gespritzt werden, der zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen dient.
Die festgesetzte Aufwandmenge beträgt 6,0 Liter/ha in mindestens 400 Liter Wasser/ha. Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt. Als maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die o.g. Kultur bzw. je Jahr wurde jeweils 4 Behandlungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tage eingehalten werden.
Die Festsetzung einer Wartezeit ist im Freilandanbau von Rasen ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.