Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.09.2023
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt CELEST (Wirkstoffe: Fludioxonil) folgende geringfügigen Verwendungen nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 ermöglicht hat:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Fusarium-Arten, Ascochyta spec. | Erbse, Speiselinse, Stangenbohne, Buschbohne, Dicke Bohne, Feuer- bzw. Käferbohne |
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Fusarium-Arten | Kichererbse, Gelbe Lupine, Weiße Lupine |
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CELEST ist (derzeit) bis zum 31. Oktober 2023 zugelassen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
CELEST darf in den o.g. Kulturen mit einer Aufwandmenge von 200ml/dt, hat keine Windauflage. Die festgesetzte Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Achtung: Zulassungsänderung für die fungizide Beize LATIFAM
Die Firma Syngenta Agro GmbH teilt ebenfalls mit, dass die Windauflage NG681-2: „Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s“ bei der Ausbringung von LATIFAM (00A897-00) entfällt. Das Produkt LATIFAM enthält den Wirkstoff Silthiofam (125g/l) und ist bis zum 30. Juni 2034 zugelassen.
Auch für dieses Produkt gilt nachfolgender Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.