Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.09.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Yukon (Wirkstoffe: Schwefel und Kupfersulfat) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgendem Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Cercospora beticola | Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) |
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Cercospora beticola | Futterrübe |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung – Futterrüben und Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
Yukon darf im Freilandanbau von Futterrüben und im Freiland Gemüsebauanbau der o.g. Kulturen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gegen Cercospora beticola im BBCH-Entwicklungsbereich der jeweiligen Kultur zwischen BBCH 19 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die Aufwandmenge wurde auf 5,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha festgelegt. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Als maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die o.g. Kulturen bzw. je Jahr wurden jeweils 5 Behandlungen festgelegt. Zwischen den jeweiligen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von exakt 7 Tagen eingehalten werden.
Die festgesetzte Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten, durchgeführten Behandlung bis zum Tag der Ernte der o.g. Kulturen beträgt exakt 14 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.