Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.08.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt ELATUS ERA (Wirkstoffe: Prothioconazol+Benzovindiflupyr) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgendem Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Puccinia-Arten | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Rotspitzigkeit (Laetisaria fuciformis) | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Angaben zur sachgerechten Anwendung:
ELATUS ERA darf gegen Puccinia-Arten und gegen Rotspitzigkeit (Laetisaria fuciformis) im Freilandanbau Zierpflanzenbau zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen gespritzt werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde für beide Indikationen festgelegt, dass das Mittel eingesetzt werden darf ab 80% Bodenbedeckungsgrad bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Die jeweilige Anwendung darf nur zwischen dem 15. März und 31. August erfolgen. Als maximale Zahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde 1 Behandlung festgelegt. Die Aufwandmenge wurde auf 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha festgelegt. Die Wartezeit im Freilandanbau von Rasen ist ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.