Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung
Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.12.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Tramat 500 (Wirkstoff: Ethofumesat) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung 00A162-00/05-001 im Freilandprofigemüseanbau erteilt wurde.
Das genannte Mittel darf wie folgt gespritzt werden:
Nach dem Auflaufen 1,0 Liter/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha
Wartezeit
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.