Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.01.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Milagro 6 OD (Wirkstoff: Nicosulfuron) folgende Zulassungserweiterung im Freiland-Zierpflanzenbau ausgesprochen wurde:
Produkt | Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Milagro 6 OD | 005945-00/03-001 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Kiefer, Thuja occidentalis ab 3. Standjahr |
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Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshin-weise und die sonstigen Hinweise.