Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.11.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt BEMYE (Wirkstoff: Clethodim) im Freilandanbau folgende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurde:
Produkt | Anwendungsnummer | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
BEMYE | 00B141-00/01-003 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Tabak |
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00B141-00/01-004 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hanf | Verwendung der Samen, zur Gewinnung von Pflanzenfasern | |
00B141-00/01-006 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Mohn, Leindotter, Senf-Arten |
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Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshin-weise und die sonstigen Hinweise.