Pflanzenschutzmittel – Ergänzende Hinweise zum Einsatz von Glyphosat
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 09.08.2024
Heute erinnert die versierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle vom Amt Backnang daran, dass in ihrem Infoservice vom 05.07.2024 auf die aktuell geltenden Vorgaben der PflSchAnwV bei der Anwendung von Glyphosat hingewiesen wurde.
Hier noch einige ergänzende Hinweise:
- In Baden-Württemberg zählt neben der Ackerkratzdistel, der Ackerwinde, dem Ampfer, dem Landwasserknöterich und der Quecke auch der resistente Ackerfuchsschwanz zu den schwer bekämpfbaren Wurzelunkräutern und darf mit Glyphosat bekämpft werden.
- Beim Einsatz mehrerer Glyphosat-haltiger Präparate muss seit Anfang des Jahres die Anwendungsbestimmung NT307-90 eingehalten werden (siehe hierzu auch den Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Nr. 3/2024 vom 16.02.2024). Diese besagt:
NT 307-90: Zum Schutz der nicht zu bekämpfenden Arten der Ackerbegleitflora als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Arthropoden und Wirbeltiere darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf höchstens 9/10 des für die Anwendung vorgesehenen Schlages erfolgen. Die unbehandelte Teilfläche dient diesen Arten als Überlebensraum. Sie darf daher keine Bereiche enthalten, in denen während des Kulturverlaufs andere Mittel angewendet werden, die mit Anwendungsbestimmungen zugelassen sind, deren Kode mit der Nummer NT307 beginnt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zur angrenzenden unbehandelten Teilfläche mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen.
Betroffen sind hiervon nach aktuellem Stand die Präparate: Alekto Plus TF, Alekto TF, Durano, Durano TF, Glyphogan, Helosate 450 TF, Landmaster TF, MON 79991, Profi 360, Rosato 360 TF, Roundup Ultra.
Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz Glyphosat-haltiger Mittel die aktuellen Anwendungsbestimmungen. Dafür steht z.B. die Online-Datenbank des BVL zur Verfügung. Diese kann abgerufen werden unter folgenden Link: Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel Im Suchfeld „Handelsbezeichnung“ den Mittelnamen auswählen, auf Suche klicken und dann auf die Zulassungsnummer, anschließend auf die Anwendungsnummer. Unter dieser sind die aktuell gültigen Anwendungsbestimmungen aufgelistet.