Pflanzenschutzmittel – Einsatz nicht mehr zulässig
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.09.2024
Belanty in Raps nicht mehr zulässig - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im August 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Belanty (Zul.-Nr.: 00A480-00) mit dem Wirkstoff Mefentrifluconazole hinsichtlich der Anwendungen gegen Wurzelhals- und Stängelfäule (Anwendungsnummern 00A480-00/00-015 und 00A480-00/00-016), Sclerotinia sclerotiorum (Anwendungsnummer 00A480-00/00-018) und Alternaria Arten (Anwendungsnummer 00A480-00/00-019) in Raps widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Zugelassene Anwendungen von Belanty in anderen Kulturen sind weiterhin möglich. Der Widerruf erfolgte auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.
Polux gegen Blattrandkäfer an Ackerbohne und Dicker Bohne nicht mehr zulässig - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zum 31. August 2024 die Zulassung des Insektizids Polux (Zul.-Nr. 00A639-00/00) mit dem Wirkstoff Deltamethrin für die Anwendung gegen Blattrandkäfer an Ackerbohne und Dicke Bohne (Anwendungs-Nr. 00A639-00/00-012 und /00-013) widerrufen. Diese Anwendungen sind damit nicht mehr zulässig. Zugelassene Anwendungen von Polux in anderen Ackerbau- und Gemüsekulturen sowie im Zierpflanzenbau bleiben bestehen und sind weiterhin zulässig. Der Widerruf der Anwendungen in Ackerbohne und Dicker Bohne erfolgt, da die Rückstandshöchstgehalte von Deltamethrin für Bohnen herabgesetzt wurden.