Pflanzenschutzmittel – Die Zulassung bleibt in Bewegung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.03.2020
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Butisan, Rapsan 500 SC | Metazachlor | 31.10.2020 |
Stemat | Ethofumesat | 31.10.2020 |
Spectrum | Dimethenamid-P | 30.04.2021 |
Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Steward (Wirkstoff: Indoxacarb) kann jetzt zusätzlich gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Spitzkohl im Freiland mit 85 g/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha zum Einsatz kommen. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Prochloraz zur Spitzanwendung in Gerste widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 2. März 2020 die Spritzanwendungen für die Prochloraz-haltigen Pflanzenschutzmittel Ampera, Eleando, Kantik und Mirage 45 EC in Gerste widerrufen. Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Spritzungen in Gerste sind ab sofort nicht mehr zulässig. In anderen Getreidearten ist die Anwendung weiterhin möglich.
Mit dem Widerruf dieser Anwendungen kann die Verfütterung bereits behandelter Gerste nicht geregelt werden. Aus Verbraucherschutzgründen sollte sie ab sofort nicht verfüttert werden, da die Möglichkeit einer Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte bei Rinderleber nicht ausgeschlossen werden kann. Den Zulassungsinhabern wurde daher empfohlen, die Handelskette entsprechend zu informieren.