Pflanzenschutzmittel – Anwendung von Glyphosat: Was gilt? Welche Bestimmungen sind zu beachten?
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.02.2024
Die EU-Kommission hat über die Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat entschieden. Sie veröffentlichte am 28. November 2023 die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um 10 Jahre. Der Wirkstoff ist nun bis zum 15. Dezember 2033 EU-weit genehmigt.
In diesem Zusammenhang informiert der Chef vom Baden-Württembergischen Pflanzenschutzdienst M. Glaser vom LTZ Augustenberg heute Praxis und Beratung über das beiliegende Informationsschreiben über die Anwendung von Glyphosat. Darin wird beschrieben, was aktuell gilt und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind.
Dieses Informationsschreiben stellt die derzeit (Stand: 01.02.2024) gültigen Regelungen und Bestimmungen zu Glyphosat dar. Mit weiteren Zulassungen können sich Änderungen ergeben, die zeitnah bekanntgegeben werden.
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