Pflanzenschutzmittel – Anordnung des Ruhens der Zulassung von Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute über eine Korrektur der Fachmeldung vom 25. März 2024. Das BVL hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (Zulassungsnummer 005177-00/00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (Zulassungsnummer 005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Mittel des Parallelhandels | GP-Nummer |
Orefa Captan 80 WG | 005177-00/001 |
Malvin 80 WG | 005177-00/009 |
Malvin 80 WG | 005177-00/012 |
Capone WG | 005177-00/013 |
Capone WG | 005177-00/015 |
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden.
Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung gilt.