Pflanzenschutzmittel – Aktuelle News aus der Zulassung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.04.2020
Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
Laudis (Wirkstoff: Tembotrione) kann jetzt zusätzlich gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) vor dem Austrieb oder nach Triebabschluss, bis einschließlich 3. Standjahr mit 1,7 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha, ab 4. Standjahr mit 2,25 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Keine Ausbringung mit tragbaren Spritzgeräten! Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10m vorhanden sein (NW701).
Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Surround (Wirkstoff: Kaolin) die Zulassung zur Befallsminderung von Rapsglanzkäfer in Raps (ökologischer Anbau) für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2020 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf während der Entwicklung der Blütenanlagen, solange die Blüten noch geschlossen sind (BBCH 51 bis 60) nach Warndienstaufruf mit 25 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es muss zwingend ein Netzmittel zugemischt werden. Nach Abwaschung durch Regen ist der Belag zu erneuern. Es sind maximal vier Behandlungen möglich. Wartezeit: F.
Für Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) wurde die Zulassung zur Abtötung von Wurzelschossern in Kern- und Steinobst vom 15. April bis zum 12. August 2020 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 0,8 Liter/ha + 2,0 Liter Toil/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 0,16 Liter/ha + 4,0 Liter Toil/ha pro Jahr) als Reihenbehandlung mit Abschirmung gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F.
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist für 120 Tage zugelassen gegen:
Apfelblutlaus in Apfel ab dem 18. April bis zum 15. August 2020. Das Mittel kann nach der Blüte nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf (BBCH 69-72) mit 0,75 Liter/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich (maximal 4,5 Liter/ha bei 2 Behandlungen). Wartezeit: 21 Tage.
Eier und Junglarven des Gemeinen Birnblattsaugers in Birne ab dem 20. April bis 17. August 2020. Movento SC 100 kann nach der Blüte (BBCH 69), nach Befallsbeginn und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in mindestens 250 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen (maximal 4,5 Liter/ha bei 2 Behandlungen) möglich. Wartezeit: 21 Tage.
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Spargelfliege in Spargel im Freiland nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen vom 1. April bis zum 29. Juli 2020 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann mit 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha als Bandbehandlung (25 bis 30 cm) gespritzt werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 8 Tagen möglich. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Zum Schutz des Grundwassers
- keine Anwendung auf Flächen, auf denen in diesem und dem vorausgegangenen Kalenderjahr Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten
- keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb dieses und des folgenden Kalenderjahres
Achtung:
- Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10m vorhanden sein (NW701).
- Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.