Pflanzenschutzmittel – Änderungen bei KARATE FORST flüssig
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.05.2024
Die Fa. Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das das BVL mit dem Änderungsbescheid vom 08. Mai 2024 für das Pflanzenschutzmittel KARATE FORST flüssig (Zulassungsnummer: 005618-00) neue Anwendungsbestimmungen festgelegt hat. Sie sind für die handgeführte Ausbringung und die Ausbringung mit Fahrerkabine formuliert und decken zusätzlich die Situationen ab, in denen das „Anmischen“ der Behandlungsflüssigkeit, das Befüllen des Gerätes und die Ausbringung durch dieselbe oder verschiedene Personen erfolgen.
Die Anwendungsbestimmungen betreffen einerseits die Anwendung -004 mit einer 0,2 % Behandlungsflüssigkeit und andererseits die Anwendungen -007 und -008 mit jeweils 0,4 % Behandlungsflüssigkeit an liegendem Laub- und Nadelholz im Forst.
SF218-1 für die Anwendung -004:
- Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,2 % Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,2 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden.
SF218-2 für die Anwendungen -007 und -008:
- Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4 % Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden.
Folgende Anwendungsbestimmungen sind im Zuge der Neuregelung entfallen:
- (SF215) Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen.
- (SF216) Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,2 % (w/w) behandeln.
- (SF217) Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 86 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,4 % (w/w) behandeln.
Die nachfolgende Tabelle stellt zusammenfassend dar, wieviel Liter KARATE FORST flüssig pro Person und Tag maximal sicher gehandhabt und ausgebracht werden darf.
Tätigkeiten | Anwendung -004 | Anwendungen -007 und -008 | ||
handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | |
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 1 Person | 1,2 l | 8,5 l | 1,3 l | 10,9 l |
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 2 Personen | 1,5 l | 20,0 l | 1,7 l | 22,8 l |
Detaillierte Informationen zur Zulassungsänderung von KARTE FORST flüssig können der Fachmeldung vom BVL unter nachfolgendem Link entnommen werden:
Achtung: Die aktuelle Lagerware beim Handel muss nicht umetikettiert werden. Die Zulassung von KARATE FORST flüssig (005618-00) besteht bis zum 30.Juni 2024. Eine rechtzeitige Wiederzulassung bzw. Verlängerung wird erwartet.