Pflanzenschutzmittel – Änderung der Zulassung von „SINDOXA“
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SINDOXA (Zulassungsnr. 00A135-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das bedeutet, dass SINDOXA ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.