Pflanzenschutzmittel – Achtung: Einzelne Anwendungen von Vertimec Pro widerrufen!
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.04.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. März 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00) mit dem Wirkstoff Abamectin für die unten aufgeführten Freiland-Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
007030-00/02-001 | Prozessionsspinner | Eiche |
007030-00/02-002 | ||
007030-00/02-003 | ||
007030-00/02-004 | ||
007030-00/02-005 | ||
007030-00/02-006 | ||
007030-00/06-001 | Erdbeermilbe | Erdbeere |
Der Widerruf gilt auch für die gleichen Anwendungen der Vertriebserweiterung Agrimec-Pro (Zulassungsnummer: 007030-61).
Hintergrund: Mit der Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Abamectin wurde gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/515 festgelegt, dass nur Anwendungen im Gewächshaus zugelassen werden dürfen. Deshalb wurden alle Freiland-Anwendungen der o.g. Zulassung widerrufen.