Sachkunde und Beratung – Unbedingt im Visier haben: Dokumentation und FAKT
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 26.11.2021
„Jetzt ist die Zeit in denen auch unbeliebten Arbeiten fertiggestellt und die Ergebnisse dokumentiert werden müssen,“ so lautet die heutige Empfehlung der beiden im Taubertal ansässigen, amtlichen Berater H. Lindner und T. Bender vom Landwirtschaftsamt im Bad Mergentheim.
Pflanzenschutzdokumentation: Vervollständigen Sie Ihre diesjährige Pflanzenschutzdokumentation! Diese muss mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist mindestens zu notieren: Wann, Wo, Was, Wieviel, Wer angewendet hat. Ein Beispielsvordruck befindet sich in der Anlage.
FAKT-Vorantrag: Bis zum 15.12.2021 besteht die Möglichkeit im FIONA-Antragssystem einen FAKT-Vorantrag zu stellen. Zur Beantwortung spezieller Fragen steht die Verwaltungsgruppe des Landwirtschaftsamtes zur Verfügung. Der entsprechende Antrag finden ist online abrufbar unter www.fiona-antrag.de
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die auslaufenden Verpflichtungen um ein weiteres Jahr (bis 31. Dezember 2022) zu verlängern. Die Verlängerung ist im Vorantrag zu beantragen.
Ausgenommen von der Verlängerung ist die Maßnahme E2.2 „Brachebegrünung mit Blühmischungen mit Anrechnung als ÖVF“ (330 Euro/ha).
Im Falle eines Neueinstiegs sowie einer Erweiterung einer Maßnahme um mehr als zwei Hektar, zwei Tieren oder zwei Bäumen entsteht eine neue Verpflichtung mit einem verkürzten Verpflichtungszeitraum von einem Jahr. Dadurch besteht die Möglichkeit, mit dem Wechsel der Förderperiode die Verpflichtung auch schon nach kürzerer Laufzeit zu beenden.
Achtung: Wenn keine Verlängerung beantragt wird, läuft die Verpflichtung zum Jahresende 2021 aus. Wir raten daher jedem Antragsteller, der im Jahr 2022 FAKT beantragen möchte, den Vorantrag zu stellen!
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