Sachkunde und Beratung – Schutz von Vorräten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.01.2022
Dr. F. Merz, der Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, weist darauf hin, dass in den gelagerten Vorräten Mäuse und Ratten ein besonderes Problem sind. Sie haben es zwar eher auf verarbeitetes Getreide abgesehen, können aber auch im Getreidelager großen Schaden durch ihren Fraß anrichten. Nicht zu verachten ist dabei die Verunreinigung des Getreides durch Urin und Kot. Ihr Auftreten kann bei Kontrollen anhand von Kot, Fraß- und Laufspuren gut erkannt werden. Schon bei den ersten Hinweisen sollte unbedingt reagiert werden, um die weitere Vermehrung der Nager zu verhindern.
Das einzige noch zugelassene Pflanzenschutzmittel für den Schutz von Vorratsgüter vor Hausmäusen ist „Ratron Giftlinsen“ mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Das Mittel kann in manipulationssicheren Köderstationen im Innen- und Außenbereich ausgelegt werden. Die Stationen müssen regelmäßig auf Fraßspuren kontrolliert werden, bis keine Annahme mehr erfolgt.
Zur Bekämpfung von Ratten stehen nur noch Biozidprodukte zur Verfügung. Gute Wirkung erzielen Blutgerinnungshemmer der zweiten Generation mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen sowie alternative Mittel, z. B. mit dem Wirkstoff Cholecalciferol (Harmonix Rodent Paste, Selontra u.a.).
Sachkundige im Pflanzenschutz können diese Mittel im eigenen Betrieb (nicht für Dritte) gelegentlich und in geringem Umfang anwenden (also nicht täglich oder auch nur einmalig eine große Menge). Beim Auftreten von Ratten und Mäuse können im Innen- und Außenbereich die Köder in Köderstationen platziert, oder geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen, Mauerdurchbrüche, Versorgungs- und Installationsschächte, mit Schäumen versehen werden. Die Stationen sind so nah wie möglich an Schlupfwinkeln, Fraßstellen und Laufwegen einzurichten und mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen zu versehen.
Hinweise zur Wahl der Standorte und der Anzahl der Köderstationen sind in der Gebrauchsanleitung zu finden. Der Köder muss attraktiver sein als die Vorräte. Bei Akzeptanzproblemen ist der Köder zu wechseln. Die Stationen sind zu Beginn der Beköderung möglichst nach 2 bis 3 Tagen, anschließend wöchentlich zu kontrollieren. Verendete Ratten und Mäuse sind ordnungsgemäß zu entsorgen, damit es zu keinen Sekundärvergiftungen bei Katzen, Hunden und anderen Tieren kommt. Beim Auslegen der Köder, Ausbringen von Schäumen und beim Entfernen toter Tiere sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Achtung: Die Anwendungen sind, wie bei Pflanzenschutzmitteln, zu dokumentieren. Die Bekämpfung sollte erst beendet werden, wenn der tägliche Köderverzehr unter 5% der maximalen Fraßmenge fällt. Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sind die Gebäude abzudichten, der Zugang zu Nahrung und Wasserstellen zu verhindern, Möglichkeiten zum Unterschlupf zu entfernen sowie alle Köderreste sachgerecht zu entsorgen.