Sachkunde und Beratung – Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nicht mehr verkehrsfähig
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.11.2021
Vor dem 14. Februar 2012 nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nur noch bis zum 14. Februar 2022 verkehrsfähig. Auch die Aufbrauchfrist endet zu diesem Zeitpunkt. Die betroffenen Zusatzstoffe sowie die nach neuem Recht genehmigten sind unter folgendem BVL-Link zu finden: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/05_Zusatzstoffe/psm_Zusatzstoffe_node.html
Aufgrund neuer Erkenntnisse müssen für die Genehmigung von Zusatzstoffen, die zusammen mit Insektiziden ausgebracht werden sollen, zusätzliche Studien mit Honigbienen vom Antragstellenden eingereicht werden. Tankmischungen mit Insektiziden sind nur noch möglich, wenn keine Wirkungssteigerung der Mischungen festgestellt wird.