Sachkunde und Beratung – Landesspezifische Vorgaben zum „Integrierten Pflanzenschutz“
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.12.2022
Seit dem in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes im August 2020 müssen in den folgenden Schutzgebieten die Grundsätze des Landes zum integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) eingehalten werden:
- Landschaftsschutzgebiete
- Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Naturdenkmale
Bei diesen zusätzlichen, landesspezifischen Vorgaben handelt es sich um Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach EU-Vorgaben. Auf Basis von acht Grundsätzen haben Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung konkrete Maßnahmen für den Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben, die die landwirtschaftliche Praxis als zusätzliche landesspezifische Vorgaben in den genannten Schutzgebieten in Baden-Württemberg seit diesem Jahr umsetzen muss. Die Umsetzung ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert.
Für die genannten Kulturen gibt es Pflichtmaßnahmen, die für die Betriebe auf allen Flächen in den Schutzgebieten verbindlich sind. Zusätzlich ist je Kultur und Betrieb eine Wahlmaßnahme einzuhalten. Die Unterlagen sind 3 Jahre aufzubewahren.
Sofern die erforderlichen Maßnahmenblätter für 2022 in den oben genannten Schutzgebieten angebaute Kulturen noch nicht vollständig ausgefüllt sind, besteht jetzt in der etwas arbeitsärmeren Winterzeit die Gelegenheit, die Aufzeichnungen zu vervollständigen.
Hinweis: Die Pflicht- und Wahlmaßnahmenblätter werden zurzeit aktualisiert und im neuen Jahr auf den online-Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg eingestellt:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz