Sachkunde und Beratung – Dokumentation von Pflanzenschutzmaß-nahmen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 20.10.2021
Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin H. Saddedine vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen empfiehlt,
spätestens jetzt in der ruhigeren Zeit daran zu denken, alle in diesem Jahr durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen zu dokumentieren und aufzuschreiben.
Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren. Dabei sind die Aufschriebe nicht an eine Form gebunden und können auf Papier oder elektronisch erfolgen.
Jede Dokumentation muss folgende Daten müssen vorhanden sein:
- Name des Anwenders
- Datum
- Kultur
- Fläche
- Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name)
- Aufwandmenge pro ha
Hinweis: Die Aufbewahrungspflicht beträgt 3 Jahre. Entsprechende Dokumentationen werden im Rahmen der Kontrollen überprüft.